Faktencheck: Ich habe mich getraut, Björn Höcke einzuladen
Dieser Bericht wurde automatisiert erstellt und ist nicht redaktionell geprüft. Jede Einordnung nennt ihre Quelle; Fehler bitte über die Kontaktseite melden.
Kurzfazit
Mehrere zentrale Aussagen des Gesprächs stimmen im Kern: Die USA und Israel griffen den Iran militärisch an, und amtliche Daten stützen – je nach Abgrenzung – einen Zuwandereranteil von mehr als 50 Prozent im Bürgergeldsystem. Zugleich werden wichtige Argumente durch überhöhte Zahlen oder unzutreffende rechtliche Einordnungen verzerrt: Die Allensbach-Reihe weist 2025 nicht zwei Drittel, sondern 44 Prozent aus, und der Verfassungsschutz wurde gesetzlich zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschaffen. Auch die behauptete gesetzliche Verhinderung einer AfD-Beteiligung an Thüringer Kontrollkommissionen und die angebliche Einzigartigkeit des deutschen Inlandsnachrichtendienstes treffen nicht zu. Bei der Kriminalitätszahl existiert zwar die genannte Größenordnung polizeilicher Fälle, sie belegt aber weder zusätzliche Straftaten im kausalen Sinn noch Verurteilungen.
- 20geprüfte Behauptungen
- 57Belege insgesamt
- 4 h 36 minLaufzeit der Episode
- 2 korrekt
- 7 größtenteils korrekt
- 5 irreführend
- 3 falsch
- 1 unbelegt
- 2 strittig
Die gewichtigsten Befunde
Der Anteil der Deutschen, die sich nicht trauen, ihre Meinung öffentlich zu äußern, ist zwischen 1990 und Ende 2025 von etwas mehr als zehn Prozent auf etwa zwei Drittel gestiegen.
Irreführend
«dass tatsächlich eine negative Entwicklung gibt, was die Ausprägung der Meinungsfreiheit in Deutschland angeht»
Die vergleichbare Allensbach-Langzeitreihe bestätigt die negative Entwicklung, weist aber für 1991 16 Prozent und für Oktober 2025 lediglich 44 Prozent mit der Antwort „besser vorsichtig sein“ aus – nicht etwa zwei Drittel. Zudem ist diese Antwort nicht gleichbedeutend mit „traut sich nicht, öffentlich seine Meinung zu äußern“ und misst ein subjektives Meinungsklima, nicht den rechtlichen Umfang der Meinungsfreiheit.
Der Verfassungsschutz wurde mit dem Zweck eingerichtet, die jeweilige Regierung und nicht die Verfassung zu schützen.
FalschNorm falsch wiedergegeben
«nicht mit der Zielsetzung die Verfassung zu schützen, sondern die Regierung zu schützen»
Der alliierte Polizeibrief von 1949 erlaubte zwar eine Stelle für Informationen über „gegen die Bundesregierung gerichtete“ umstürzlerische Tätigkeiten; das war jedoch eine besatzungsrechtliche Ermächtigung, nicht der gesetzliche Gründungszweck. Das Errichtungsgesetz vom 27. September 1950 bestimmte ausdrücklich den Schutz der „verfassungsmäßigen Ordnung“ als Aufgabe des Bundesamtes; auch die Datierung auf 1951 ist falsch.
- Beleg: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682)
- Beleg: Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz („Polizei-Brief“) vom 14. April 1949
- Beleg: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), Art. 73 Nr. 10
Zuwanderer hätten seit 2015 mehr als fünf Millionen zusätzliche Straftaten begangen.
Größtenteils korrektKorrelation als Kausalität
«über 5 Millionen zusätzliche Straftaten seit 2015 durch Zuwanderer»
Die Bundesregierung weist für 2015 bis 2024 tatsächlich 5.143.211 polizeilich aufgeklärte Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen „Zuwanderer“ aus; ohne ausländerrechtliche Verstöße sind es jedoch nur 2.802.915. Erfasst werden Verdachtsfälle, nicht Verurteilungen, und die Statistik belegt nicht, dass diese Taten wegen der Zuwanderung „zusätzlich“ entstanden sind; zudem änderte sich die Definition im Zeitraum mehrfach.
Durch eine Gesetzesänderung wurde eine Beteiligung der AfD an der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission in Thüringen verhindert.
IrreführendNorm falsch wiedergegeben
«die Beteiligung der AfD in den wichtigen Kontrollkommissionen, parlamentarische Kontrollkommissionen und G10 Kommission gesetzlich in Thüringen jetzt verunmöglicht»
Die AfD war nach den Wahlen vom 4. April 2025 tatsächlich in beiden Kommissionen nicht vertreten. Gesetzlich unmöglich war ihre Beteiligung jedoch nicht: Die Reformen beseitigten die proportionale Sitzzuteilung an einzelne Fraktionen, schlossen aber weder die AfD noch ihre Kandidaten aus; deren Wahl scheiterte jeweils mit 30 zu 51 Stimmen gegen den Vorschlag der Linken. Die Änderungen ermöglichten somit eine Besetzung ohne AfD, während der konkrete Ausschluss durch die Mehrheitsentscheidung des Landtags erfolgte.
Keine andere westliche Demokratie verfügt über einen Inlandsnachrichtendienst, der dem deutschen Verfassungsschutz entspricht.
Falsch
«den Verfassungsschutz beispielsweise, also als ein Innernsgeheimdienst, den es so in keiner anderen westlichen Demokratie gibt»
Der britische Security Service (MI5) ist ein unmittelbarer Gegenbeleg: Sein gesetzlicher Auftrag umfasst ausdrücklich den Schutz der nationalen Sicherheit und der parlamentarischen Demokratie vor Unterwanderung. Auch der niederländische AIVD untersucht Personen und Organisationen, beobachtet politischen Extremismus und schützt nach eigener gesetzesbezogener Aufgabenbeschreibung die Demokratie; die Behörden sind nicht institutionell identisch mit dem deutschen Verfassungsschutz, entsprechen ihm aber eindeutig als Inlandsnachrichtendienste mit Demokratieschutzauftrag.
Alle Einzelprüfungen (chronologisch)
00:00:00
Björn Höcke ist wegen eines Äußerungsdelikts vorbestraft.
Größtenteils korrektNorm falsch wiedergegeben«ich bin wegen eines Meinungsdelikts vorbestraft»
Höcke war zum Veröffentlichungszeitpunkt aufgrund zweier rechtskräftiger Verurteilungen nach § 86a StGB vorbestraft; die Taten bestanden im öffentlichen Aussprechen der SA-Parole „Alles für Deutschland“. „Meinungsdelikt“ ist jedoch irreführend: Laut BGH wurde nicht der Inhalt einer Meinung bestraft, sondern die Verwendung eines Kennzeichens einer nationalsozialistischen Organisation als abstraktes Gefährdungsdelikt.
00:00:00
Der Straftatbestand, wegen dessen Björn Höcke vorbestraft ist, existiert in keinem anderen Land der Welt.
Falsch«dass es in keinem anderen Land der Welt gibt»
Der BGH bestätigte Höckes Verurteilung nach § 86a StGB wegen der SA-Parole „Alles für Deutschland“. Die behauptete weltweite Einzigartigkeit ist falsch: Ungarns Strafgesetzbuch bestraft etwa das öffentliche Verwenden von NS-Kennzeichen; in Österreich erfasste eine Verurteilung nach § 3g Verbotsgesetz sogar nationalsozialistische Betätigung unter Verwendung derselben Losung – auch wenn die ausländischen Tatbestände nicht wortgleich mit § 86a StGB sind.
00:26:00
Der Anteil der Deutschen, die sich nicht trauen, ihre Meinung öffentlich zu äußern, ist zwischen 1990 und Ende 2025 von etwas mehr als zehn Prozent auf etwa zwei Drittel gestiegen.
Irreführend«dass tatsächlich eine negative Entwicklung gibt, was die Ausprägung der Meinungsfreiheit in Deutschland angeht»
Die vergleichbare Allensbach-Langzeitreihe bestätigt die negative Entwicklung, weist aber für 1991 16 Prozent und für Oktober 2025 lediglich 44 Prozent mit der Antwort „besser vorsichtig sein“ aus – nicht etwa zwei Drittel. Zudem ist diese Antwort nicht gleichbedeutend mit „traut sich nicht, öffentlich seine Meinung zu äußern“ und misst ein subjektives Meinungsklima, nicht den rechtlichen Umfang der Meinungsfreiheit.
00:56:00
Beim Untergang der Wilhelm Gustloff starben 10.000 Menschen; die meisten Passagiere seien Frauen und Kinder gewesen.
Größtenteils korrekt«mit 10.000 Passagieren, die meisten waren Frauen und Kinder, gesunken, 10.000 Tote.»
Heinz Schöns Rekonstruktion beziffert die Zahl an Bord auf 10.582, die Überlebenden auf 1.239 und damit die Todesopfer auf 9.343; „10.000 Tote“ ist also eine etwas zu hohe Rundung und verschweigt rund 1.200 Überlebende. Mehr als 8.000 Opfer waren Flüchtlinge, davon laut Schön über die Hälfte Kinder; zusammen mit den zahlreichen Frauen trifft die Aussage zur überwiegenden Zusammensetzung im Kern zu, wenngleich die Gesamtzahlen wegen unvollständiger Einschiffungsunterlagen Schätzungen bleiben.
00:57:00
Bei Flucht und Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten kamen etwa zwei bis drei Millionen Menschen ums Leben.
Strittig«dass etwa 2 bis 3 Millionen Menschen auf dieser Flucht und Klebe gekommen sind.»
Das Statistische Bundesamt errechnete 1959 rund 2,11 Millionen zivile „Verluste“ jedoch als Differenz einer Bevölkerungsbilanz und nicht als nachgewiesene Todesfälle auf der Flucht; einbezogen waren auch Kriegshandlungen, Vertreibung, Verschleppung und andere Maßnahmen. Der Bundesarchiv-Bericht kam ereignisbezogen auf etwas über 600.000 Opfer von Gewalt und Unmenschlichkeit, während die Bundesregierung die weiter gefasste Zwei-Millionen-Schätzung verteidigte – die Größenordnung hängt somit wesentlich von Methode und Opferdefinition ab und ist nicht gesichert.
- Statistisches Bundesamt: Die deutsche Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten – Entwicklung, Zusammensetzung und Bilanz 1939/50
- Bundesarchiv: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1/2013 – Ergebnisse des Berichts über Vertreibungsverbrechen von 1974
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur Zahl der Vertreibungsopfer, Drucksache 16/13103
00:59:00
Die von den Siegermächten geregelte Abtrennung Ostpreußens, Schlesiens und Pommerns vom Deutschen Reich war völkerrechtswidrig.
IrreführendNorm falsch wiedergegeben«durch die Regelung der Siegermächte wurden dann äh die östlichen Gebiete abgetrennt. Völkerrechtswidrig natürlich»
Das Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 unterstellte die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie zunächst nur einer vorläufigen polnischen beziehungsweise sowjetischen Verwaltung und behielt die endgültige Grenzfestlegung einer Friedensregelung vor. 1990 stimmten beide deutschen Staaten im Zwei-plus-Vier-Vertrag den endgültigen Grenzen zu; das vereinte Deutschland bestätigte anschließend die polnische Grenze völkerrechtlich verbindlich – die pauschale Bezeichnung der Abtrennung als „völkerrechtswidrig“ vermengt daher die umstrittene Nachkriegslage mit der später wirksam vereinbarten Grenzregelung.
01:11:00
Die USA und Israel haben den Iran militärisch angegriffen.
Korrekt«der Angriff, der zweifellos völkerrechtswidrig ist, der äh USA und Israels auf den Iran»
Die israelischen Streitkräfte bestätigten, am 13. Juni 2025 mit rund 200 Kampfflugzeugen Ziele im Iran angegriffen zu haben. Das US-Verteidigungsministerium bestätigte zudem US-Luft- und Marschflugkörperangriffe auf drei iranische Nuklearanlagen am 22. Juni 2025; damit ist der eng gefasste Ereigniskern belegt, unabhängig von der hier nicht geprüften völkerrechtlichen Bewertung.
01:20:00
Der Verfassungsschutz wurde mit dem Zweck eingerichtet, die jeweilige Regierung und nicht die Verfassung zu schützen.
FalschNorm falsch wiedergegeben«nicht mit der Zielsetzung die Verfassung zu schützen, sondern die Regierung zu schützen»
Der alliierte Polizeibrief von 1949 erlaubte zwar eine Stelle für Informationen über „gegen die Bundesregierung gerichtete“ umstürzlerische Tätigkeiten; das war jedoch eine besatzungsrechtliche Ermächtigung, nicht der gesetzliche Gründungszweck. Das Errichtungsgesetz vom 27. September 1950 bestimmte ausdrücklich den Schutz der „verfassungsmäßigen Ordnung“ als Aufgabe des Bundesamtes; auch die Datierung auf 1951 ist falsch.
- Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682)
- Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz („Polizei-Brief“) vom 14. April 1949
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), Art. 73 Nr. 10
01:20:00
Der deutsche Verfassungsschutz wurde um 1951 aufgrund einer Weisung der westlichen Alliierten eingerichtet.
Größtenteils korrekt«mit Hilfe eines ja einer einer alliierten Weisung, ich glaube 1951 aufgesetzt worden ist»
Der westalliierte „Polizeibrief“ vom 14. April 1949 gestattete ausdrücklich die Einrichtung einer informationssammelnden Stelle ohne Polizeibefugnisse und prägte damit den Verfassungsschutz. Präziser wäre jedoch: Das Bundesamt wurde durch deutsches Bundesgesetz vom 27. September 1950 errichtet und im November 1950 organisatorisch eingerichtet; der Polizeibrief war eine alliierte Erlaubnis und verbindliche Rahmenvorgabe, keine Weisung, die zwingend seine Gründung anordnete.
- Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz („Polizei-Brief“) vom 14. April 1949 – Quellenwiedergabe in Anhang 1
- Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950
- 109. Kabinettssitzung vom 7. November 1950: Einrichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
01:20:00
Keine andere westliche Demokratie verfügt über einen Inlandsnachrichtendienst, der dem deutschen Verfassungsschutz entspricht.
Falsch«den Verfassungsschutz beispielsweise, also als ein Innernsgeheimdienst, den es so in keiner anderen westlichen Demokratie gibt»
Der britische Security Service (MI5) ist ein unmittelbarer Gegenbeleg: Sein gesetzlicher Auftrag umfasst ausdrücklich den Schutz der nationalen Sicherheit und der parlamentarischen Demokratie vor Unterwanderung. Auch der niederländische AIVD untersucht Personen und Organisationen, beobachtet politischen Extremismus und schützt nach eigener gesetzesbezogener Aufgabenbeschreibung die Demokratie; die Behörden sind nicht institutionell identisch mit dem deutschen Verfassungsschutz, entsprechen ihm aber eindeutig als Inlandsnachrichtendienste mit Demokratieschutzauftrag.
02:34:00
In Deutschland verbüßen Menschen wegen bloßer Meinungsäußerungen mehrjährige Haftstrafen.
Größtenteils korrektNorm falsch wiedergegeben«für Meinungsverbrechen gehen einige Leute jahrelang in den Knast»
Der Tatsachenkern ist belegt: § 130 StGB sah am 29. April 2026 bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor; das BVerfG bestätigte etwa zwei Jahre ohne Bewährung wegen wiederholter Holocaustleugnung, und ein weiteres Gericht dokumentiert eine vollständig verbüßte Strafe von drei Jahren und drei Monaten, allerdings für mehrere Delikte. „Meinungsverbrechen“ beziehungsweise „bloße Meinungsäußerungen“ verzerrt die Rechtslage jedoch: Strafbar sind nicht Meinungen als solche, sondern Äußerungen mit zusätzlichen Tatbestandsmerkmalen wie Hassaufstachelung, Menschenwürdeangriff oder friedensgefährdender Holocaustleugnung; im BVerfG-Fall handelte es sich zudem weithin um erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen.
02:43:00
Die Aufnahme von Millionen Migranten in Deutschland seit 2015 verstieß gegen geltendes Recht.
Strittig«die Millionen Menschen seit 2015 ins Land gelassen haben, haben das Recht gebrochen»
§ 18 Abs. 2 AsylVfG in der am 13. September 2015 geltenden Fassung sah zwar grundsätzlich Einreiseverweigerungen vor, Abs. 4 aber Ausnahmen; zudem erlaubte Art. 17 Abs. 1 Dublin-III Deutschland, Asylanträge freiwillig zu prüfen. Ob die allgemeine Regierungsanweisung diese Voraussetzungen einhielt, wurde höchstrichterlich nicht in der Sache entschieden – das Bundesverfassungsgericht verwarf das entsprechende Verfahren als unzulässig; die pauschale Behauptung eines feststehenden Rechtsbruchs ist daher nicht belegt, sondern rechtlich umstritten.
03:01:00
Mehr als 50 Prozent der Menschen im deutschen Bürgergeldsystem seien Zuwanderer.
Größtenteils korrekt«wir haben mittlerweile weit über 50% Zuwanderer im Bürgergeldsystem»
Amtliche Daten bestätigen mehr als 50 Prozent je nach Abgrenzung: 2025 hatten 1,984 von 3,006 Millionen Menschen, deren überwiegender Lebensunterhalt Bürgergeld war, einen Migrationshintergrund (66 Prozent); selbst zugewandert waren rund 50,7 Prozent. „Weit über 50 Prozent“ gilt somit für den weiter gefassten Migrationshintergrund, nicht für Ausländer allein – diese stellten im Dezember 2025 nur 46,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; zudem erfasst die BA den Migrationshintergrund nur für diese erwerbsfähige Teilgruppe.
- Destatis: Bevölkerung in Privathaushalten 2025 nach Migrationshintergrund und überwiegendem Lebensunterhalt
- Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, April 2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9813: BA-Zahlen zum Migrationshintergrund von SGB-II-Leistungsberechtigten
03:01:00
Zuwanderer hätten seit 2015 mehr als fünf Millionen zusätzliche Straftaten begangen.
Größtenteils korrektKorrelation als Kausalität«über 5 Millionen zusätzliche Straftaten seit 2015 durch Zuwanderer»
Die Bundesregierung weist für 2015 bis 2024 tatsächlich 5.143.211 polizeilich aufgeklärte Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen „Zuwanderer“ aus; ohne ausländerrechtliche Verstöße sind es jedoch nur 2.802.915. Erfasst werden Verdachtsfälle, nicht Verurteilungen, und die Statistik belegt nicht, dass diese Taten wegen der Zuwanderung „zusätzlich“ entstanden sind; zudem änderte sich die Definition im Zeitraum mehrfach.
03:33:00
Mario Voigt bezog während 18 Monaten im MDR-Rundfunkrat insgesamt 18.000 Euro Sitzungsgeld, ohne an den Sitzungen teilzunehmen.
Irreführend«hat 18 Monate im Rundfungrad gesessen und hat dort insgesamt äh 18 000 € oder ja, 18 000 € Sitzungsgelder kassiert, ohne äh anwesend zu sein»
Die MDR-Listen belegen zwar zwölf versäumte Rundfunkratssitzungen zwischen Voigts Teilnahme am 11. März 2024 und seiner erneuten Teilnahme am 26. Januar 2026 – also eine fast 23-monatige Spanne, nicht 18 Monate. Zudem handelt es sich bei den rund 18.000 Euro allenfalls um eine hochgerechnete monatliche Aufwandsentschädigung; Sitzungsgeld wird laut MDR-Satzung ausschließlich für tatsächliche Sitzungsteilnahme gezahlt, und ein Primärbeleg über Voigts tatsächlich ausgezahlte Gesamtsumme liegt nicht vor.
03:46:00
Durch eine Gesetzesänderung wurde eine Beteiligung der AfD an der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission in Thüringen verhindert.
IrreführendNorm falsch wiedergegeben«die Beteiligung der AfD in den wichtigen Kontrollkommissionen, parlamentarische Kontrollkommissionen und G10 Kommission gesetzlich in Thüringen jetzt verunmöglicht»
Die AfD war nach den Wahlen vom 4. April 2025 tatsächlich in beiden Kommissionen nicht vertreten. Gesetzlich unmöglich war ihre Beteiligung jedoch nicht: Die Reformen beseitigten die proportionale Sitzzuteilung an einzelne Fraktionen, schlossen aber weder die AfD noch ihre Kandidaten aus; deren Wahl scheiterte jeweils mit 30 zu 51 Stimmen gegen den Vorschlag der Linken. Die Änderungen ermöglichten somit eine Besetzung ohne AfD, während der konkrete Ausschluss durch die Mehrheitsentscheidung des Landtags erfolgte.
03:58:00
Wenn ein Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung plötzlich den Hitlergruß zeigt, handele es sich mit Sicherheit um einen Agenten des Verfassungsschutzes.
Unbelegt«können Sie mit Sicherheit sagen, das ist ein VS-Agent»
Der damalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen erklärte 2015 zwar, eine geführte V-Person könne zum szenegerechten Verhalten aufgefordert werden, wozu auch ein Hitlergruß zählen könne. §§ 9a und 9b BVerfSchG erlauben eine solche Beteiligung jedoch nur unter engen Voraussetzungen und verbieten steuernde Einflussnahme; daraus folgt weder, dass jeder Handelnde eine V-Person ist, noch dass es sich um einen Behördenmitarbeiter handelt. Für die behauptete sichere Identifikation gibt es somit keinen fallbezogenen Beleg.
03:59:00
Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung seien Hunderte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken aktiv, um Nutzer zu radikalisieren und anzustacheln.
IrreführendZuschreibung verkürzt«dass Hunderte Verfassungsschutzmitarbeiter in den sozialen Netzwerken unterwegs sind, also auch jenseits jetzt der Partei, aber dort natürlich auch, um zu radikalisieren»
Die SZ-Recherche nennt mehr als hundert virtuelle Agenten in der rechtsextremen Szene, nicht „Hunderte Mitarbeiter“, und beschreibt ihren Zweck als verdeckte Informationsbeschaffung. Zwar berichtete sie, dass Agenten dabei extremistische Weltbilder bestärken und entsprechende Propaganda verbreiten; eine gezielte Radikalisierung als eigentlicher Auftrag wird aber weder dort noch in den amtlichen Antworten behauptet.
04:02:00
Ältere Angeklagte aus der von Höcke als „Rollatorputsch“ bezeichneten mutmaßlichen Reichsbürgergruppe befinden sich seit drei Jahren in Untersuchungshaft.
Korrektaus dem Kontext gelöst«Die älteren Herrschaften sitzen mittlerweile seit 3 Jahren untersuchungshaft»
Für mehrere Angeklagte ist eine seit Dezember 2022 fortdauernde Untersuchungshaft belegt; bis zum 29. April 2026 waren damit rund drei Jahre und vier Monate vergangen, sodass „seit drei Jahren“ als gerundete Angabe stimmt. Schief ist jedoch der Kontext: Die Haft beruht laut BGH nicht lediglich auf geäußerten Ideen, sondern auf dringendem Verdacht unter anderem der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens; ihre Fortdauer unterliegt den Voraussetzungen und Prüfungen der §§ 121, 122 StPO (Fassung am 29.04.2026).
- BGH, Beschluss vom 11. Juli 2023 – AK 23/23: Fortdauer der Untersuchungshaft im Reichsbürger-Komplex
- Originalbericht über Besuche bei den Angeklagten Peter Wörner und Michael Fritsch, veröffentlicht am 19. April 2026
- Strafprozessordnung, §§ 121 und 122 – Fortdauer und besondere Prüfung der Untersuchungshaft (Fassung am 29.04.2026)
04:06:00
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte während einer Afrikareise, die Wahl Thomas Kemmerichs müsse rückgängig gemacht werden.
Größtenteils korrektZuschreibung verkürzt«dass die Kanzlerin aus Südafrika angerufen hat und gesagt hat, diese Wahl muss rückgängig gemacht werden»
Merkel sagte am 6. Februar 2020 während einer offiziellen Pressekonferenz in Pretoria, der Vorgang sei „unverzeihlich“ und deshalb müsse „das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden“. Höckes Kernaussage stimmt; verkürzt sind jedoch der Bezug auf das Wahlergebnis und die Umstände: Merkel rief nicht aus Südafrika an, sondern äußerte sich öffentlich und begründete ihre Forderung mit der absehbaren Unterstützung Kemmerichs durch die AfD.
- Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20 (mit vollständigem Wortlaut der Äußerung)
- Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und Südafrikas Präsident Ramaphosa am 6. Februar 2020 (Originalaufzeichnung)
- Bundesregierung: Bundeskanzlerin Merkel reist nach Südafrika und Angola
Was offen blieb
Strittig bleibt vor allem, ob die Aufnahme von Migranten seit 2015 insgesamt rechtswidrig war, weil die einschlägigen Vorschriften Ausnahmen und Ermessensspielräume enthielten. Auch die Opferzahl bei Flucht und Vertreibung hängt stark von Methode und Begriffen ab; die sichere Behauptung zum Verfassungsschutzagenten beim Hitlergruß blieb ohne konkreten Nachweis.